Mmh, irgendwie ist das doch lächerlich.
Geht es jetzt um die Einbettung oder um die Quelle? Denn sobald man auf ein eingebettetes youtube-Video klickt, ist doch sofort sichtbar, dass die Quelle youtube ist. Ansonsten könnte man einfach eine Quelle angeben, und würde damit die Anforderungen erfüllen. Außerdem kann weder die AKM noch die GEMA außerhalb von Deutschland bzw. Österreich tätig werden, damit ist ihr Einfluss ehr gering, da die meisten Server nicht in Deutschland oder Österreich stehen… Oder verstehe ich da etwas falsch?
OK, gerade habe ich einen zusätzlichen Artikel auf spiegel.de gelesen, folgende Inhalte zum Vorhaben der GEMA sind interessant:
„Diese Forderung ist rechtlich zumindest nachvollziehbar: Wer auf einen Link klickt, wechselt zum eigentlichen Anbieter des Musikvideos, Fotos oder Films. Wer solche Werke von anderen Seiten in seinem Angebot einbettet, leitet die Besucher nicht zu anderen Angeboten weiter. (…)
Doch andererseits könnte eine Lizenzpflicht für eingebettete Inhalte zu absurden Verhältnissen führen: Plattformbetreiber wie etwa YouTube müssen ja ohnehin Linzenzgebühren für die Werke zahlen, deren Urheber von der Gema vertreten werden. Die von YouTube stammenden, auf anderen Websites per Einbettung abgespielten Inhalte fallen auch in die Nutzung, für die YouTube an die Gema zahlt. Die Gema fordert also faktisch eine doppelte Linzenzpflicht für dieselben Inhalte. Zahlen sollen die Plattformbetreiber und die Nutzer der Plattform für dieselben Abrufe.
Auf diese Probleme angesprochen, wollte ein Gema-Sprecher sich nicht weiter zu den Überlegungen der Verwertungsgesellschaft äußern. Das sei lediglich eine Forderung, da werde nicht morgen schon etwas erhoben und überhaupt müsse ja der Europäische Gerichtshof erst die ganze Frage klären.
Die EG-Richtlinie, die man für diesen Fall heranziehen kann, stammt aus dem Jahre 2001 - da gab es noch kein YouTube und kaum eingebettete Inhalte. Der EuGH muss die Richtlinie nun interpretieren." (Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/gema-auch-wer-youtube-clips-einbettet-soll-zahlen-a-951579.html)
Naja, das hört sich schon anders an, vor allem der Zusatz, die Richtlinie bezieht sich auf das Jahr 2001, da gab es youtube noch nicht… So sehr ich die Arbeit der GEMA verstehen kann, ist das doch kompletter Blödsinn.